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DEMAND PLUS FÜR RESELLER-KUNDEN – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Durch die Aktivierung und/oder Nutzung von Demand Plus bestätigen Sie, dass Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und ihnen zustimmen.

1. Definitionen und Auslegung

1.1

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffe, sofern der Kontext nichts anderes verlangt:

Vereinbarung bezeichnet diese zwischen Ihnen und SiteMinder geschlossene Vereinbarung, die das Demand Plus-Aktivierungsformular, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle geltenden Zeitpläne oder Ergänzungen umfasst.

Autorisierter Wiederverkäufer bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die von SiteMinder zum Weiterverkauf des Buchungssystems autorisiert wurde.

Buchungssystem bezeichnet das Produkt „Buchungssystem“ (oder „Buchungsschaltfläche“) von SiteMinder, wie im Produktplan auf der Webseite genauer beschrieben.

Werktag bezeichnet einen Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist.

Abgeschlossener Aufenthalt bezeichnet eine Buchung in der Unterkunft, in der der Gast den Aufenthalt abgeschlossen hat (ausgenommen Stornierungen und Nichterscheinen).

Vertrauliche Informationen einer Partei bezeichnet alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen die andere Partei aufgrund der Art der Informationen weiß oder wissen sollte, dass diese vertraulich sind (unabhängig von deren Form und dem Zeitpunkt ihres Erhalts); sie umfassen Geschäftsgeheimnisse, technisches Wissen und Konzepte, Entwürfe, Pläne, Präzedenzfälle, Prozesse, Methoden, Techniken, Know-how, Innovationen, Ideen, Verfahren, Forschungsdaten, Finanzdaten, Datenbanken, Personaldaten, Computersoftware und -programme, Kunden- und Lieferanteninformationen, Korrespondenz sowie Briefe und Dokumente jeglicher Art einschließlich aller Kopien oder Auszüge davon, die sich auf die Angelegenheiten oder Geschäfte der Partei beziehen.

Kontrolle in Bezug auf eine juristische Person bezeichnet die Fähigkeit, das Ergebnis von Entscheidungen über die Finanz- oder Geschäftspolitik dieser juristischen Person zu bestimmen.

Folgeschaden bezeichnet:

  1. den Verlust von Einnahmen, Gewinnen oder Einsparungen (tatsächlich oder erwartet);
  2. den Verlust von Verträgen oder Gelegenheiten;
  3. den Verlust oder die Schädigung des Firmenwerts oder -rufs;
  4. Verluste, die sich aus einer Bonitätsschädigung oder erhöhten Finanzierungskosten ergeben;
  5. Datenverlust oder Datenbeschädigung;
  6. Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen oder Verluste oder Schäden aufgrund verschwendeter eingeplanter Zeit; und
  7. alle indirekten, besonderen, wirtschaftlichen, zufälligen oder Folgeverluste oder -schäden, wie auch immer sie entstehen, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag (einschließlich einer etwaigen Haftung), einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), einem Billigkeitsrecht, auf den Bestimmungen eines Gesetzes oder anderen Aspekten basieren.

Kunde oder „Sie“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Demand Plus erwirbt oder verwendet.

Kundensoftwareanwendung bezeichnet jede vom Kunden verwendete Software, einschließlich aller Unterkunftsverwaltungssysteme oder zentralen Reservierungssysteme, jedoch ausgenommen der SiteMinder-Software.

Kundenbenutzer sind leitende Angestellte, Mitarbeiter, Agenten, Auftragnehmer oder Vertreter auf Seiten des Kunden.

Datenschutzanforderungen bezeichnet alle Gesetze, Vorschriften, Verordnungen oder Anordnungen, die von Zeit zu Zeit in Bezug auf die Erhebung, Speicherung oder Nutzung personenbezogener Daten gelten können, einschließlich (ohne Einschränkung) des Australian Privacy Act 1988 (Cth) und der australischen Datenschutzgrundsätze, des UK Data Protection Act 2018, der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, der Richtlinie für Datenschutz und elektronische Kommunikation (EU-Richtlinie) von 2003 und der Datenschutzverordnung (Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten) von 2000.

Demand Plus bezeichnet das Produkt „Demand Plus“ von SiteMinder, ein Netzwerk von Demand-Plus-Partnern, das Werbung schalten und dazu beitragen kann, die Anzahl der Buchungen in der Unterkunft zu steigern.

Demand-Plus-Aktivierungsformular bezeichnet ein Bestellformular oder eine andere schriftliche Mitteilung, einschließlich eines digitalen oder Online-Formulars, zwischen SiteMinder und dem Kunden in Bezug auf die Aktivierung und Nutzung von Demand Plus durch den Kunden.

Demand-Plus-Werbeanzeige bezeichnet eine Werbeanzeige bei einem Demand-Plus-Partner.

Demand-Plus-Partner bezeichnet Meta-Suchmaschinen, Traffic-Verstärker, Kanäle, Reise-Webseiten und andere Plattformen, auf denen die Unterkunft gelistet werden kann.

Datum des Inkrafttretens bezeichnet das Datum der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Ausfall bezeichnet jeden Fehler, der zu einem Funktionsausfall von Demand Plus und/oder einem Dienst führt.

Gebühren bezeichnet:

  1. einen Betrag in Höhe der Buchungssumme, ohne prozentuale Steuern und Kreditkartenzuschläge, multipliziert mit dem prozentualen Provisionssatz; oder
  2. einen anderen Betrag,

jeweils wie dem Kunden schriftlich mitgeteilt und auf der Benutzeroberfläche des Buchungssystems veröffentlicht.

Ein Ereignis höherer Gewalt bezeichnet alle Vorfälle, die eine Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung hindern oder die Erfüllung dieser Verpflichtungen verzögern, und die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegen, einschließlich (ohne Einschränkung):

  1. Naturgewalt (z. B. Feuer, Sturm oder Explosion) oder höhere Gewalt;
  2. Streiks, Sperren, Arbeitskämpfe, Kriege, Sabotage, Aufruhr, Terrorakte, Denial-of-Service-Angriffe, Aufstände, Bürgerunruhen, nationaler Notstand, Epidemien, Pandemien, Quarantäne, Strahlung oder radioaktive Kontamination;
  3. einer Handlung oder Unterlassung seitens einer Regierungsbehörde;
  4. einer Gesetzesänderung; oder
  5. eines Ausfalls von Anlagen, Maschinen, Geräten oder Telekommunikation oder ein Mangel an Arbeitskräften, Transportmitteln, Treibstoff, Strom, Anlagen, Maschinen, Geräten oder Material (einschließlich Lieferengpässen bei den üblichen Bezugsquellen oder regulären Lieferanten).

Regierungsbehörde bezeichnet eine Regierungs- oder öffentliche, gesetzliche, staatliche, überstaatliche, halbstaatliche oder gerichtliche Einheit, Körperschaft, Abteilung oder Behörde und umfasst zudem jede gesetzlich eingetragene Selbstregulierungsorganisation.

Gast bezeichnet einen Gast der Unterkunft.

Hoteldaten bezeichnet alle Daten im Zusammenhang mit der Unterkunft, einschließlich (ohne Einschränkung) Zimmerraten, Zimmertypen, Zimmerverfügbarkeit, Ratenpläne, Einschränkungen, Belegungen, Gäste, Reservierungen, Bilder und Inhalte.

Insolvenzereignis bezeichnet in Bezug auf eine Partei ein Ereignis, bei dem:

  1. ein Konkursverwalter, Manager, Treuhänder, Verwalter, anderer Aufseher oder ein ähnlicher Beamter für die Verwaltung der Vermögenswerte oder Unternehmen der Partei ernannt wird;
  2. die Partei die Zahlung ihrer Schulden aussetzt;
  3. die Partei nicht in der Lage ist, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen;
  4. die Partei eine Vereinbarung, eine einvernehmliche Regelung oder einen Vergleich mit einem Gläubiger abschließt oder einen solchen Abschluss beschließt;
  5. die Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt;
  6. Maßnahmen zur Ernennung eines Vermögensverwalters ergriffen werden;
  7. ein Antrag, eine Anordnung oder eine Maßnahme zur Liquidation oder Auflösung der Partei gestellt/ergriffen wird, sofern dies nicht dem Zweck einer Fusion oder Umstrukturierung dient; oder
  8. eine Partei nach geltendem Recht zahlungsunfähig wird oder eines der Ereignisse unter den Punkten bis einzutreten droht.

Geistige Eigentumsrechte bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich der folgenden Rechte:

  1. Patente, Urheberrechte, Rechte an Schaltungslayouts, eingetragene und nicht eingetragene Designs, Marken, Domainnamen, Firmennamen sowie jegliches Recht auf Geheimhaltung vertraulicher Informationen; und
  2. jeder Antrag oder jedes Recht, die Eintragung eines der in Absatz genannten Rechte zu beantragen.

Der Zinssatz beträgt 9 % pro Jahr.

Rechnungswährung bezeichnet die von SiteMinder festgelegte Währung, basierend auf dem Standort der Unterkunft, die Gegenstand der Buchung ist.

Lizenzierte Inhalte bezeichnet alle Inhalte, die im Buchungssystem enthalten sind oder die SiteMinder vom Kunden auf andere Weise zur Weitergabe an Demand-Plus-Partner zur Verfügung gestellt werden, einschließlich u. a. Hoteldaten.

Partnerbedingungen bezeichnet alle von Demand-Plus-Partnern auferlegten Bedingungen.

PCI DSS bezeichnet den vom Payment Card Industry Security Council herausgegebenen Payment Card Industry Data Security Standard.

Personenbezogene Daten haben die in den Datenschutzbestimmungen angegebene Bedeutung.

Unterkunft bezeichnet das Gebäude, die Wohnung oder den Ort, wo der Kunde seinen Gästen die Unterkunft anbietet, wie im Demand-Plus-Aktivierungsformular erläutert.

Verbundene juristische Person bezeichnet in Bezug auf eine Einheit ein Unternehmen, das diese Einheit kontrolliert, ein Unternehmen, das unter der Kontrolle dieser Einheit steht, oder das von demselben Unternehmen kontrolliert wird, das diese Einheit kontrolliert.

Dienste bezeichnet die Bereitstellung von Demand Plus und kann zudem Folgendes umfassen:

  1. Installations-, Integrations-, Wartungs-, Unterstützungs- oder Sicherungsdienste;
  2. alle zugehörigen Dokumentationen und Webseiten (einschließlich Quellcode und Datenbanken);
  3. Helpdesk-Systeme und Support;
  4. andere Konnektivitätsanwendungen und Schnittstellen;
  5. die Konvertierung oder Anpassung von Daten und Informationen auf den Systemen des Kunden; und
  6. das Vorbereiten, Laden, Hochladen oder Bereitstellen von Software, Daten, Texten, Bildern, Audiodateien, Videos und anderen Inhalten.

SiteMinder bezeichnet:

  1. für Kunden mit Hauptsitz in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika: SiteMinder Distribution Limited (ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit der Nummer 07242801);
  2. für Kunden mit Hauptsitz in den USA, Kanada, Mittel- und Südamerika: SiteMinder Hospitality Corporation (ein in Delaware eingetragenes Unternehmen); und
  3. für alle anderen Kunden: SiteMinder Limited (ein in Australien eingetragenes Unternehmen mit der Nummer ACN 121 931 744).

SiteMinder-Infrastruktur bezeichnet jegliches Eigentum oder jede Ausrüstung (einschließlich Computerhardware und -software, elektronische Schnittstellen, Plattformen, Datenbanken, Texte, Bilder, Audiodateien, Videos und andere Inhalte), die SiteMinder gehören oder von SiteMinder genutzt werden, und die es dem Kunden ermöglichen, auf Demand Plus oder die Dienste zuzugreifen oder diese zu nutzen.

SiteMinder-Software bezeichnet die gesamte Software innerhalb der Infrastruktur von Demand Plus und SiteMinder.

Steuern bezeichnet jegliche Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer (MwSt.), Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) oder ähnliche Steuern in jeder anwendbaren Gerichtsbarkeit.

Laufzeit hat die in Abschnitt 2 angegebene Bedeutung.

Webseite bezeichnet die Seite https://www.siteminder.com/de/legal/.

1.2

Auslegung

Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten die folgenden Auslegungsregeln:

  1. der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt;
  2. ein Verweis auf eine Person umfasst eine juristische Person, eine nicht rechtsfähige Körperschaft, ein Unternehmen, eine Firma, einen Trust, ein Joint Venture, ein Konsortium oder eine andere juristische Person und umgekehrt;
  3. ein Verweis auf eine Klausel oder einen Anhang bezieht sich auf eine Klausel oder einen Anhang dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  4. ein Verweis auf eine Partei umfasst die Rechtsnachfolger der Partei, zulässige Abtretungsempfänger und verbundene Körperschaften;
  5. ein Verweis auf ein Gesetz oder einen Teil davon umfasst jede Änderung, Konsolidierung oder Ersetzung desselben sowie alle im Rahmen dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Rechtsinstrumente;
  6. ein Verweis auf ein Verhalten umfasst ohne Einschränkung jede schriftliche und nicht-schriftliche Unterlassung, Erklärung oder Zusage;
  7. ein Verweis auf die Vertragsparteien schließt auch jede Person ein, die eine Beitrittsurkunde dazu eingeht;
  8. wenn eine Zahlung einer Partei an einem Tag fällig ist, der kein Werktag ist, ist das Fälligkeitsdatum der nächste Werktag im selben Kalendermonat oder, falls kein Werktag in diesem Monat mehr folgt, der vorhergehende Werktag; und
  9. wenn eine Verpflichtung von zwei oder mehr Personen erfüllt werden muss, sind diese gemeinschaftlich und einzeln daran gebunden.

2. Laufzeit

Die Vereinbarung beginnt mit dem Datum des Inkrafttretens und bleibt bestehen, bis sie von einer Partei durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei oder auf andere Weise gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt wird.

3. Bereitstellung von Demand Plus

3.1

Bereitstellung

SiteMinder stellt dem Kunden Demand Plus für die Dauer der Laufzeit gemäß dieser Vereinbarung bereit.

3.2

Lizenzierter Inhalt

Der Kunde gewährt SiteMinder ein nicht ausschließliches, gebührenfreies, weltweites und unterlizenzierbares Recht, die lizenzierten Inhalte zum Zweck der Bereitstellung von Demand Plus zu speichern, zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, zu veröffentlichen und anderweitig zu nutzen.

3.3

Buchungssystem

  1. Der Kunde gewährleistet, dass er während der Laufzeit eine gültige Vereinbarung mit einem autorisierten Wiederverkäufer über die Bereitstellung des Buchungssystems für die Unterkunft aufrechterhält.
  2. Der Kunde erkennt an, dass SiteMinder im Buchungssystem im Namen des Kunden Inhalte veröffentlichen kann; ungeachtet der Tatsache, dass der Kunde solche Inhalte ändern oder entfernen darf.

3.4

Demand Plus

Der Kunde erkennt an, dass:

  1. SiteMinder im Namen des Kunden alle Entscheidungen in Bezug auf die Verbreitung lizenzierter Inhalte an Demand-Plus-Partner treffen darf (z. B. über das „Wo“ und „Wie“);
  2. SiteMinder Demand-Plus-Partner zu Demand Plus hinzufügen oder daraus entfernen kann;
  3. Demand-Plus-Anzeigen über ein 30-tägiges Attributionsfenster, basierend auf dem letzten Klick, verfügen;
  4. Stornierungen von Buchungen und Nichterscheinen zu einer schlechteren Platzierung führen können; und
  5. SiteMinder keine Kontrolle über die Art und Weise, wie Demand-Plus-Anzeigen angezeigt werden, über deren Hervorhebung in einer Suchergebnisliste oder einem Suchergebnis oder über die Anwendung eines Algorithmus oder einer anderen automatisierten Methode zur Bestimmung ihrer Platzierung hat.

3.5

Zugangs- und Nutzungsbedingungen

Der Zugang zu Demand Plus und den Diensten wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

  1. sie dürfen nur von den Kundenbenutzern verwendet werden;
  2. sie dürfen nicht dazu verwendet werden, ganz oder teilweise einen Dienst oder eine Funktionalität bereitzustellen, der/die Demand Plus ähnelt oder mit dem Geschäft von SiteMinder konkurriert;
  3. der Kunde darf die SiteMinder-Software weder ganz noch teilweise reproduzieren oder kopieren, außer zu Sicherungs- und Archivierungszwecken; und
  4. sie dürfen nicht für andere Zwecke als den Zweck verwendet werden, für den sie im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellt werden, einschließlich (ohne Einschränkung):
    1. für unangemessene oder rechtswidrige Zwecke;
    2. um Material zu erstellen, das verleumderisch, beleidigend, herabsetzend, unanständig, diskriminierend, bedrohlich oder unerwünscht ist, einen Vertrauensbruch darstellt oder rechtswidrig ist, oder das SiteMinder oder einen der Agenten von SiteMinder in Misskredit bringt, oder um solches Material zu übertragen, zu veröffentlichen oder zu übermitteln.
    3. in irgendeiner Weise, die die SiteMinder-Infrastruktur oder die Bereitstellung von Demand Plus für andere SiteMinder-Kunden beschädigt oder beeinträchtigt;
    4. um Daten zu hosten oder zu übertragen, die Viren oder andere schädliche Codes oder Daten enthalten, die dazu dienen, die Funktionalität von Software, Hardware oder Geräten zu unterbrechen, zu beschädigen, zu zerstören oder einzuschränken;
    5. um in der SiteMinder-Software enthaltene Softwareprogramme zu modifizieren, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, andere Werke daraus zu erstellen oder zu disassemblieren; oder
    6. für Benchmarking- oder Wettbewerbszwecke oder zur Entwicklung eines ähnlichen oder wettbewerbsfähigen Produkts.

3.6

Gewährleistungen

SiteMinder versichert und gewährleistet Folgendes:

  1. Demand Plus wird von entsprechend qualifiziertem und geschultem Personal bereitgestellt und unterstützt, das mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit handelt;
  2. SiteMinder verfügt über alle Genehmigungen, Lizenzen und sonstigen behördlichen Genehmigungen, die für die Ausführung, Durchführung und Fortführung seines Betriebs und Geschäfts erforderlich sind, und befolgt diese; und es besitzt, kontrolliert oder hält alle Rechte, Lizenzen, Genehmigungen und Freigaben, die erforderlich sind, um Demand Plus bereitzustellen; und
  3. SiteMinder ist und bleibt über die Laufzeit der Vereinbarung PCI-DSS-konform.

3.7

Gewährleistungseinschränkung

  1. Die in Abschnitt 3.6 genannten Gewährleistungen sind umfassend und schließen alle anderen Garantien (ausdrücklich oder stillschweigend) im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang aus.
  2. SiteMinder garantiert keinen kontinuierlichen, ununterbrochenen Zugriff auf Demand Plus, die SiteMinder-Software und -Dienste, und der Betrieb der SiteMinder-Software und -Dienste kann durch zahlreiche Faktoren beeinträchtigt werden, die außerhalb der Kontrolle von SiteMinder liegen. Der Kunde ist für die Implementierung geeigneter Sicherheitsprozesse, -systeme und -verfahren verantwortlich, um sich vor dem Herunterladen von Viren, Würmern, Trojanern oder anderen Codes mit kontaminierenden oder zerstörerischen Eigenschaften zu schützen.

3.8

Benutzername und Passwort

  1. Der Kunde erhält einen Benutzernamen und ein Passwort für den Zugriff auf Demand Plus. Der Kunde darf den Benutzernamen oder das Passwort ohne die Genehmigung von SiteMinder keiner Person (außer seinen Kundenbenutzern) weitergeben.
  2. Der Kunde muss angemessene Sicherheitsvorkehrungen aufrecht halten, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Person Zugriff auf seinen Benutzernamen und sein Passwort erhält.
  3. Der Kunde haftet allein für die Dateneingabe in der Infrastruktur von Demand Plus oder SiteMinder durch:
    1. Kundenbenutzer;
    2. eine Person, die vom Kunden oder einem Kundenbenutzer zur Verwendung des Benutzernamens und des Passworts autorisiert wurde; oder
    3. eine Person, die den Benutzernamen und das Passwort verwendet hat, weil der Kunde nicht die angemessenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat.

3.9

Speicherung von Kreditkartendaten

  1. Der Kunde darf keine Kreditkartendaten, einschließlich Name, Nummer, Ablaufdaten oder CVV, in irgendeinem Teil von Demand Plus oder einer Datenbank speichern, die nicht speziell aus die Erfassung oder Speicherung von Kreditkartendaten ausgelegt ist, z. B. nicht in einem Freitextfeld, in dem die Daten unverschlüsselt und frei zugänglich gespeichert werden.
  2. Der Kunde entschädigt SiteMinder für alle Verluste oder Schäden, die aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung dieses Abschnitts 3.9 entstehen.

3.10

Eigentum an der Unterkunft

  1. Wenn der Kunde die Unterkunft im Auftrag des Eigentümers der Unterkunft verwaltet, erklärt und garantiert der Kunde gegenüber SiteMinder, dass er vom Eigentümer der Unterkunft zur Verwaltung der Unterkunft und zur Unterzeichnung der Vereinbarung autorisiert wurde und dies für die Dauer der Laufzeit bleibt.
  2. SiteMinder darf die Vereinbarung kündigen, wenn die Autorisierung des Kunden vom Eigentümer der Unterkunft aus irgendeinem Grund (nachgewiesen durch schriftliche Mitteilung des Eigentümers der Unterkunft) aufgehoben wird.

3.11

Aussetzung oder Kündigung wegen Verstoßes

SiteMinder kann den Zugriff auf Demand Plus und die Dienste im Falle eines Verstoßes oder eines vermuteten Verstoßes gegen diesen Abschnitt 3 aussetzen oder kündigen.

3.12

Zugriff auf lizenzierte Inhalte

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass SiteMinder nach eigenem Ermessen zusätzlich zu dem Recht, den Zugriff auf Demand Plus gemäß Abschnitt 3.11 auszusetzen oder zu kündigen, bei Streitigkeiten über das Eigentum am Unternehmen oder der Unterkunft des Kunden zulassen kann, dass der Unterkunftseigentümer lizenzierter Inhalte, die im Namen des Kunden gespeichert werden, herunterladen darf.

4. Gebühren und Zahlung

4.1

Gebühren

Der Kunde muss über die Dauer der Laufzeit die Gebühren für jeden abgeschlossenen Aufenthalt zahlen.

4.2

Rechnungsstellung und Zahlung

  1. SiteMinder stellt dem Kunden die im Rahmen der Vereinbarung fälligen Gebühren monatlich nachträglich in Rechnung. Der Kunde muss die in Rechnung gestellten Gebühren bis zum in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum in frei verfügbaren Mitteln und ohne Aufrechnung, Gegenforderung oder Abzug jeglicher Art zahlen, einschließlich in Bezug auf Steuern, Abgaben, Einfuhren, Zölle, Entgelte (einschließlich Gebühren der Zwischenbank) oder sonstige Gebühren.
  2. Die Gebühren werden in der Rechnungswährung abgerechnet. Wenn Buchungen in einer anderen Währung als der Rechnungswährung bezahlt wurden, wendet SiteMinder die Wechselkurse von Oanda (oder andere öffentlich verfügbare Kurse) an, um die zahlbaren Beträge so umzurechnen, dass die Gebühren in der Rechnungswährung abgerechnet werden.
  3. Der Kunde kann SiteMinder innerhalb der ersten 7 Tage jedes Kalendermonats über alle Stornierungen und Nichterscheinungen im vorangegangenen Kalendermonat informieren, indem er einen Buchungsabgleich über das SiteMinder-Extranet durchführt (Stornierte Buchungen). Für stornierte Buchungen wird keine Rechnung gestellt.
  4. SiteMinder kann stornierte Buchungen abfragen und der Kunde muss alle relevanten Informationen bereitstellen, um seine Ansprüche zu stützen.
  5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren, oder von Teilen davon, für Buchungen, die nach Kündigung der Vereinbarung storniert oder anderweitig nicht abgeschlossen wurden.

4.3

Angefochtene Rechnungen

  1. Wenn der Kunde einen Teil einer von SiteMinder vorgelegten Rechnung anfechtet, muss der Kunde SiteMinder innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich über die Gründe für die Anfechtung der Rechnung informieren und den unbestrittenen Betrag spätestens am oder vor dem Fälligkeitstermin zahlen. Wenn der Kunde SiteMinder nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Rechnung benachrichtigt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung als korrekt akzeptiert hat.
  2. Die Parteien müssen sich bemühen, den angefochtenen Betrag innerhalb von 15 Tagen nach Benachrichtigung durch den Kunden untereinander zu klären. Andernfalls greift das Streitbeilegungsverfahren gemäß Abschnitt 16.

4.4

Nichtzahlung

Wenn der Kunde eine gemäß der Vereinbarung fällige Zahlung auch nach Aufforderung nicht leistet, kann SiteMinder anstelle oder zusätzlich zur Kündigung der Vereinbarung gemäß Abschnitt 12.1 eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen ergreifen:

  1. dem Kunden vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen zum festgelegten Zinssatz auf den überfälligen Betrag berechnen;
  2. den Zugang zu Demand Plus aussetzen, bis alle fälligen Beträge (einschließlich etwaiger Zinsen) bezahlt wurden; und
  3. dem Kunden eine Reaktivierungsgebühr von 150 AU$ in Rechnung stellen, um ein gesperrtes Konto wieder zu aktivieren.

4.5

Steuern

  1. Alle Gebühren verstehen sich exklusive Steuern, sofern von SiteMinder nicht anderweitig schriftlich angegeben.
  2. Wenn auf eine von SiteMinder im Rahmen der Vereinbarung erbrachte Bereitstellung Steuern anfallen, kann SiteMinder zu den Gebühren einen Betrag in Höhe der entsprechenden Steuer hinzufügen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, SiteMinder diese Steuergebühren auf die gleiche Weise und zeitgleich mit der Zahlung der entsprechenden Gebühren zu zahlen.
  4. SiteMinder stellt dem Kunden Steuerrechnungen für Steuerzwecke aus.
  5. Sofern nach geltendem Recht erforderlich, stellt SiteMinder dem Kunden innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem SiteMinder von einer Anpassung Kenntnis erlangt, eine Anpassungsmitteilung zu, die sich aus der Anpassung im Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Bereitstellung im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergibt.

4.6

Preiserhöhung

SiteMinder kann die Gebühren jederzeit anpassen. Wenn SiteMinder die Gebühren anpassen möchte, muss SiteMinder den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich darüber informieren. Akzeptiert der Kunde die angepassten Gebühren nicht, muss er die Vereinbarung vor Ablauf der Kündigungsfrist kündigen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde:

  1. muss über die erforderliche Infrastruktur verfügen, um die Bereitstellung von Demand Plus und den Diensten zu unterstützen;
  2. muss sicherstellen, dass alle in die Infrastruktur von Demand Plus oder SiteMinder eingegebenen oder hochgeladenen Informationen und Inhalte korrekt und aktuell sind;
  3. darf nur Inhalte eingeben, hochladen, veröffentlichen oder SiteMinder bereitstellen, an denen er sämtliche Rechte besitzt oder zu deren Nutzung der Rechteinhaber ihm für solche Zwecke die Erlaubnis erteilt hat;
  4. muss alle von SiteMinder oder Demand-Plus-Partnern geforderten Betriebsverfahren, technischen Spezifikationen oder Dokumentationen befolgen oder andere angemessene und von SiteMinder von Zeit zu Zeit in Bezug auf Demand Plus gegebene Anweisungen einhalten;
  5. muss alle geltenden Gesetze und die Anforderungen oder Anweisungen der Regierungsbehörden einhalten;
  6. muss SiteMinder die von SiteMinder angemessenerweise angeforderte(n) Informationen, Unterstützung und Zusammenarbeit bereitstellen, damit SiteMinder seinen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nachkommen kann;
  7. darf nichts tun oder unterlassen, von dem der Kunde weiß oder vernünftigerweise annehmen kann, dass es sich nachteilig auf den Betrieb oder die Aufrechthaltung der Infrastruktur von Demand Plus oder SiteMinder auswirken könnte; und
  8. muss SiteMinder und seinen Auftragnehmern, Vertretern und Mitarbeitern sofortigen Zugang zur Softwareanwendung des Kunden sowie zu Personal, Ausrüstung, Daten und Informationen des Kunden gewähren, soweit dies für die Bereitstellung von Demand Plus angemessenerweise erforderlich ist.

6. Wartung und Aussetzung

  1. SiteMinder kann von Zeit zu Zeit geplante und außerplanmäßige Wartungsarbeiten durchführen oder Aktualisierungen in Bezug auf die SiteMinder-Infrastruktur oder Demand Plus vornehmen. SiteMinder wird angemessene Bemühungen unternehmen, den Kunden zu benachrichtigen, bevor geplante Wartungsarbeiten durchgeführt werden, die sich auf die Funktionsfähigkeit von Demand Plus auswirken könnten.
  2. SiteMinder kann Demand Plus, einen Dienst oder den Zugriff auf die SiteMinder-Infrastruktur ohne Haftung zu übernehmen und mit sofortiger Wirkung so lange aussetzen, wie SiteMinder dies nach vernünftigem Ermessen für notwendig hält, um Gesetze einzuhalten, Personen, Systeme, Vermögenswerte oder Geräte vor Schäden zu schützen, oder um autorisierten Personen das Beheben von Notfällen zu ermöglichen.

7. Support

Das SiteMinder-Supportteam bietet während der lokalen Geschäftszeiten des Kunden grundlegende Unterstützung bei Anfragen zu Demand Plus.

8. Störungen

  1. Der Kunde muss Störungen unverzüglich dem SiteMinder-Supportteam melden.
  2. Bevor der Kunde eine Störung meldet, sollte er alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Fehler bei Demand Plus liegt und nicht durch eine der Softwareanwendungen des Kunden oder durch Inhalte oder Geräte des Kunden verursacht wird.
  3. SiteMinder ist nicht für die Behebung von Störungen verantwortlich, wenn der Fehler in der Softwareanwendung des Kunden liegt.
  4. Wenn eine Störung zu einer doppelten oder falschen Buchung führt, wird vom Kunden erwartet, dass er die betroffenen Gäste dafür entschädigt. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt SiteMinder keine Verantwortung für Geschenke oder Entschädigungen an betroffene Gäste (einschließlich der Kosten für alternative Unterkünfte).

9. Personenbezogene Informationen und Datenschutz

9.1

Personenbezogene Daten

  1. Für die Zwecke dieses Abschnitts 9 bezeichnet „personenbezogene Daten“ die personenbezogenen Daten von Kunden, Kundenbenutzern und Gästen.
  2. Wenn personenbezogene Daten im Rahmen der Vereinbarung von SiteMinder im Namen des Kunden erfasst, genutzt, gehandhabt, verarbeitet und/oder übertragen werden, ist der Kunde der Datenverantwortliche und SiteMinder der Datenverarbeiter. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch SiteMinder ist die Erbringung von Diensten gemäß der Vereinbarung.
  3. Wenn im Rahmen der Vereinbarung personenbezogene Daten erfasst, genutzt, gehandhabt, verarbeitet und/oder übertragen werden, muss jede Partei die geltenden Datenschutzanforderungen und die Bedingungen der Vereinbarung befolgen.

9.2

Pflichten von SiteMinder

SiteMinder:

  1. darf personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den angemessenen und rechtmäßigen schriftlichen Anweisungen des Kunden von Zeit zu Zeit zum Zwecke der Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung und zu keinem anderen Zweck verarbeiten, außer in Abschnitt 9.4 der Vereinbarung anderweitig angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben;
  2. muss, unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und des Zwecks der Verarbeitung, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um ein dem Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten;
  3. muss sicherstellen, dass die von ihm zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten autorisierten Personen einer Geheimhaltungspflicht in Bezug auf die personenbezogenen Daten unterliegen;
  4. muss, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der SiteMinder zur Verfügung stehenden Informationen, auf Anfrage und auf Kosten des Kunden angemessene Unterstützung bei der Einhaltung der Rechte der betroffenen Personen und der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf Datensicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und damit verbundene vorherige Konsultationsverfahren leisten;
  5. muss den Kunden unverzüglich benachrichtigen, nachdem eine Sicherheitsverletzung bekannt geworden ist, die zu versehentlichen oder unrechtmäßigen Vernichtungen, Verlusten, Änderungen, unbefugten Zugriffen oder Offenlegungen von personenbezogenen Daten geführt hat, und SiteMinder und der Kunde werden bei der Ausarbeitung gemeinsamer öffentlicher Erklärungen und aller erforderlichen Benachrichtigungen an die betroffenen Personen bezüglich des Vorgenannten in gutem Glauben handeln, sofern nichts in diesem Absatz eine Partei daran hindert, ihren Verpflichtungen gemäß den Datenschutzanforderungen nachzukommen;
  6. darf personenbezogene Daten nach Ablauf oder Kündigungder Vereinbarung nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang speichern und muss gemäß Abschnitt 12.4 alle personenbezogenen Daten, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von SiteMinder befinden, an den Kunden zurückgeben oder vernichten;
  7. muss dem Kunden die Informationen zur Verfügung stellen, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung dieses Abschnitts 9 durch SiteMinder nachzuweisen;
  8. muss dem Kunden auf Kosten des Kunden ermöglichen, einen unabhängigen Prüfer zu ernennen, der die Einhaltung dieses Abschnitts 9 durch SiteMinder kontrolliert und überprüft. Eine solche Überprüfung kann einmal pro Kalenderjahr erfolgen, es sei denn, die für den Kunden geltenden Datenschutzanforderungen erfordern eine häufigere Überprüfung. Eine solche Überprüfung muss während der Geschäftszeiten durchgeführt werden und der Kunde muss eine solche Prüfung mindestens 30 Tage im Voraus ankündigen, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein tatsächlicher Verdacht besteht, dass SiteMinder gegen seine Pflichten gemäß diesem Abschnitt 9 verstoßen hat. In diesem Fall muss der Kunde eine solche Überprüfung mindestens zwei Werktage im Voraus ankündigen.
  9. darf personenbezogene Daten nicht ohne die Genehmigung des Kunden oder wie anderweitig in der Vereinbarung vorgesehen in ein Land außerhalb der Europäischen Union übertragen, es sei denn, das betreffende Gebiet gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau oder es wurden geeignete, von der EU genehmigte Standardvertragsklauseln eingeführt oder andere geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen; und
  10. hat grundsätzlich die Möglichkeit, Subunternehmer zu beauftragen, die personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um die Verpflichtungen von SiteMinder im Rahmen der Vereinbarung zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die Verträge mit diesen Subunternehmern Bedingungen enthalten, die im Wesentlichen mit den in diesem Abschnitt 9 aufgeführten Bedingungen übereinstimmen und die die Verpflichtungen gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union umfassen. SiteMinder wird den Kunden über solche Subunternehmer informieren, sobald diese beauftragt oder ersetzt werden.

9.3

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde gewährleistet, sichert zu und verpflichtet sich, dass alle vom Kunden an SiteMinder erteilten Anweisungen in Bezug auf personenbezogene Daten jederzeit den geltenden Datenschutzanforderungen entsprechen und wird die von SiteMinder verlangten Nachweise erbringen, um zu belegen, dass diese Anweisungen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen.
  2. Der Kunde muss sicherstellen, dass alle von ihm erfassten personenbezogenen Daten gesammelt und in Übereinstimmung mit den Datenschutzanforderungen an SiteMinder übermittelt werden, einschließlich der Bereitstellung aller Mitteilungen und der Einholung aller gemäß den Datenschutzanforderungen erforderlichen Einwilligungen, damit SiteMinder personenbezogene Daten angemessen und rechtmäßig im Zusammenhang mit den Diensten und in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeiten kann; der Kunde muss SiteMinder zudem unverzüglich benachrichtigen, wenn es feststellt, dass personenbezogene Daten nicht mehr korrekt sind.
  3. Wenn der Kunde SiteMinder auffordert, die personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union zu übertragen, muss der Kunde sicherstellen, dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um die Übertragung der personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union zu ermöglichen.

9.4

Nutzung und Offenlegung personenbezogener Daten

Der Kunde erkennt an, dass die Erhebung, Nutzung und Speicherung personenbezogener Daten erforderlich ist, damit SiteMinder seinen Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nachkommen kann, sowie für:

  1. Zwecke im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Dienste an den Kunden, einschließlich:
    1. Abrechnung und Kontoverwaltung;
    2. Entwicklung von Demand Plus, anderen SiteMinder-Produkten und den Diensten;
    3. Verwaltung der Beziehung zwischen dem Kunden und SiteMinder;
    4. Vermarktung von Demand Plus, den Diensten und anderen SiteMinder-Produkten an den Kunden; und
    5. Übermittlung von Daten an und von Demand-Plus-Partner(n); und
  2. die Offenlegung personenbezogener Daten des Kunden, der Kundenbenutzer und Gäste:
    1. gegenüber einer Regierungsbehörde zur Unterstützung bei der Aufklärung von Straftaten oder der Durchsetzung von Gesetzen; und
    2. an Dritte, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

9.5

Datenschutzrichtlinie

SiteMinder muss seine Datenschutzrichtlinie, die auf der Webseite einsehbar ist, jederzeit befolgen. Bei Widersprüchen zwischen der Datenschutzrichtlinie von SiteMinder und diesem Abschnitt 9 hat dieser Abschnitt 9 Vorrang.

10. Vertraulichkeit

10.1

Vertraulichkeitspflichten

Jede Partei (Empfänger), die vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (offenlegende Partei) im Rahmen der Vereinbarung erhält, erkennt an, dass alle bereitgestellten oder offengelegten vertraulichen Informationen für die offenlegende Partei vertraulich sind.

10.2

Erlittene Verluste

Der Empfänger erkennt an und stimmt zu, dass die vertraulichen Informationen aufgrund ihrer besonderen Art wertvolles Eigentum der offenlegenden Partei sind und dass die offenlegende Partei durch eine Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Empfänger Schaden oder Verluste erleiden kann.

10.3

Geheimhaltung

Der Empfänger muss:

  1. alle vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und darf diese vertraulichen Informationen nicht veröffentlichen oder einer anderen Person gegenüber offenlegen, es sei denn, er hat zuvor die schriftliche Einwilligung der offenlegenden Partei eingeholt;
  2. verhindern, dass Dritte Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten; und
  3. auf Verlangen der offenlegenden Partei oder bei Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung alle von ihm aufbewahrten Aufzeichnungen vertraulicher Informationen an die offenlegende Partei übermitteln und zurückgeben.

10.4

Erforderliche Offenlegung

Der Empfänger darf vertrauliche Informationen offenlegen, wenn dies durch eine Regierungsbehörde, ein Gesetz, einen Gerichtsbeschluss oder die Regeln einer entsprechenden Wertpapierbörse erforderlich ist, nachdem er zuvor die offenlegende Partei davon in Kenntnis gesetzt und alle praktikablen Schritte unternommen hat, um mit der offenlegenden Partei zusammen die Offenlegung auf das gesetzlich zulässige Höchstmaß zu beschränken.

10.5

Zulässige Offenlegung

Jede Partei darf vertrauliche Informationen auf Bedarfsbasis gegenüber ihren Mitarbeitern, Auftragnehmern oder Beratern offenlegen, sofern jeder dieser Empfänger an eine Geheimhaltungspflicht gebunden ist, die im Wesentlichen mit der in der Vereinbarung enthaltenen übereinstimmt.

10.6

Ausnahmen

Die Verpflichtungen gemäß diesem Abschnitt 10 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (sei es vor oder nach Unterzeichnung der Vereinbarung):

  1. öffentlich bekannt und allgemein zugänglich sind, ohne dass der Empfänger gegen die Vereinbarung verstößt;
  2. sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits im Besitz des Empfängers befinden, wie aus den Akten und Aufzeichnungen des Empfängers unmittelbar vor der Offenlegung hervorgeht;
  3. vom Empfänger von einem Dritten erworben oder empfangen werden, der rechtmäßig im Besitz dieser Informationen ist und ohne die Geheimhaltungspflichten dieses Dritten gegenüber der offenlegenden Partei zu verletzen; oder
  4. vom Empfänger unabhängig entwickelt wurden, ohne dabei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu nutzen oder sich darauf zu beziehen, wie aus Dokumenten und anderen schlüssigen Beweisen im Besitz des Empfängers hervorgeht.

11. Geistige Eigentumsrechte

11.1

Eigentum an geistigen Eigentumsrechten

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung im Besitz einer der beiden Parteien befinden, bleiben stets ausschließlich Eigentum dieser Partei, und nichts in der Vereinbarung darf als Übertragung des Eigentums an diesen geistigen Eigentumsrechten von einer Partei an die jeweils andere ausgelegt werden.
  2. Nichts in der Vereinbarung überträgt dem Kunden Rechte, Titel oder Interessen oder eine Lizenz zur Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von SiteMinder.

11.2

SiteMinder-Software

Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass:

  1. die SiteMinder-Software als vertrauliche Informationen von SiteMinder gilt und der Kunde vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SiteMinder verwenden oder offenlegen darf;
  2. er nicht versuchen wird, die SiteMinder-Software an Dritte abzutreten, zu übertragen, zu leasen oder zu vermieten;
  3. er nicht versuchen wird, die SiteMinder-Software zu verändern oder abgeleitete Werke davon zu erstellen;
  4. er keine Urheberrechts-, Marken- oder andere Eigentumsrechtshinweise entfernen, ändern oder verdecken wird, die in oder auf der SiteMinder-Software enthalten sind;
  5. er nicht den Quellcode, die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, die Struktur oder Organisation der SiteMinder-Software rückassemblieren, disassemblieren oder zurückentwickeln wird, oder auf andere Weise versuchen wird, auf den Quellcode zuzugreifen oder ihn abzuleiten; und
  6. er SiteMinder von allen Ansprüchen Dritter freistellt, gleich welcher Art, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen, rechtswidrigen oder unbefugten Nutzung oder Handhabung der SiteMinder-Software durch den Kunden ergeben.

11.3

Lizenzierter Inhalt

Zusätzlich zu der in Abschnitt 3.2 gewährten Lizenz gewährt der Kunde SiteMinder das Recht, lizenzierte Inhalte für seine kommerziellen Zwecke unter der Bedingung zu nutzen, dass die Daten nur auf aggregierter Basis und ansonsten in einer Weise verwendet werden, die die Identität des Kunden (falls dieser eine Einzelperson ist), der Kundenbenutzer und der Gäste nicht ermittelbar macht.

12. Kündigung

12.1

Kündigung

Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen:

  1. durch schriftliche Mitteilung an die jeweils andere Partei;
  2. wenn die jeweils andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begangen hat und entweder:
    1. dieser Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung einer schriftlichen Mitteilung an die verstoßende Partei über den Verstoß behoben wird; oder
    2. der Verstoß nicht behoben werden kann
    3. (für die Zwecke dieses Abschnitts 12.1stellt die Nichtzahlung eines Betrags am Fälligkeitsdatum einen wesentlichen Verstoß dar, und eine Aufforderung des Abrechnungsteams von SiteMinder, die Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum vorzunehmen, gilt als Mitteilung im Sinne des Unterabschnitts (i));

  3. sofort, wenn bei der jeweils anderen Partei ein Insolvenzereignis eintritt; oder
  4. gemäß Abschnitt 13.2 (Ereignis höherer Gewalt).

12.2

Kündigung durch SiteMinder

SiteMinder kann die Vereinbarung sofort kündigen, wenn der Kunde gegen Abschnitt 3.3oder eine der Bedingungen in Abschnitt 3.5 verstößt.

12.3

Aktionen bei Kündigung

Mit der Kündigung der Vereinbarung:

  1. muss der Kunde die Nutzung von Demand Plus und allen damit verbundenen Zugangscodes oder Schlüsseln einstellen;
  2. kann SiteMinder dem Kunden die Bereitstellung von Demand Plus und alle Dienstleistungen vor dem Kündigungsdatum in Rechnung stellen, die bis dahin nicht in Rechnung gestellt wurden; und
  3. werden alle unbezahlten Gebühren, die SiteMinder geschuldet werden, sofort fällig und zahlbar.

12.4

Abruf von Hoteldaten

Wenn der Kunde die bei Demand Plus gespeicherten Hoteldaten behalten möchte, müssen diese vor Kündigung der Vereinbarung heruntergeladen oder innerhalb von 30 Tagen danach bei SiteMinder angefordert werden. Der Kunde erkennt an, dass SiteMinder die Hoteldaten nach Ablauf dieses Zeitraums löscht.

13. Höhere Gewalt

13.1

Haftungsausschluss

Wenn ein Versäumnis oder eine Verzögerung durch eine Partei (betroffene Partei) bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) im Rahmen der Vereinbarung direkt oder indirekt durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird:

  1. muss die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich schriftlich über diese Tatsache informieren;
  2. haftet die betroffene Partei nicht für dieses Versäumnis oder diese Verzögerung; und
  3. werden die Verpflichtungen der betroffenen Partei aus der Vereinbarung für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt in dem Umfang ausgesetzt, in dem sie von dem entsprechenden Ereignis höherer Gewalt betroffen sind.

13.2

Kündigung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt

Wenn das Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Tage andauert, kann jede der Parteien die Vereinbarung während der Dauer des Ereignisses durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

14. Haftungsbeschränkung

14.1

Keine Folgeschäden

Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, haftet keine Partei gegenüber der anderen für Folgeschäden, die im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder anderweitig in Bezug auf Demand Plus entstanden sind.

14.2

Wiederbereitstellung von Demand Plus

Wenn die Gesetzgebung eine Bedingung oder Garantie in der Vereinbarung vorsieht und diese Gesetzgebung Bestimmungen in einem Vertrag verhindert oder verbietet und die Anwendung der Haftung im Rahmen einer solchen Bedingung oder Garantie ausschließt oder ändert, gilt die Bedingung oder Garantie als einbezogen. Die Haftung von SiteMinder für einen Verstoß gegen eine solche Bedingung oder Garantie ist nach Wahl des Kunden auf einen oder mehrere der folgenden Punkte beschränkt:

  1. wenn sich der Verstoß auf Demand Plus bezieht:
    1. den Ersatz von Demand Plus oder die Lieferung eines gleichwertigen Produkts;
    2. die Reparatur von Demand Plus;
    3. die Zahlung der Kosten für den Ersatz von Demand Plus oder den Erwerb eines gleichwertigen Produkts; oder
    4. die Zahlung der Kosten für die Reparatur von Demand Plus; und
  2. wenn sich der Verstoß auf die Dienste bezieht:
    1. die erneute Bereitstellung der Dienste; oder
    2. die Zahlung der Kosten für eine erneute Bereitstellung der Dienste.

14.3

Haftungsbeschränkung

  1. Die Gesamthaftung von SiteMinder in Bezug auf alle im Rahmen der Vereinbarung geltend gemachten Ansprüche (einschließlich in Bezug auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder Fahrlässigkeit) ist auf die Gesamtgebühren beschränkt, die der Kunde in den vorangegangenen 12 Monaten gezahlt hat.
  2. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Abschnitt gelten nicht für die Entschädigung in Abschnitt 15 oder in Bezug auf eine Haftung, die sich aus Folgendem ergibt:
    1. Tod oder Körperverletzung einer Person, jeweils verursacht durch SiteMinder oder dessen Mitarbeiter; oder
    2. betrügerische oder kriminelle Handlungen von SiteMinder.

15. Schadloshaltung

15.1

Schadloshaltung

SiteMinder entschädigt den Kunden und hält ihn schadlos gegenüber allen Ansprüchen darauf, dass Demand Plus oder die Nutzung von Demand Plus durch den Kunden gemäß der Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt (Anspruch auf Schadloshaltung).

15.2

Benachrichtigung

SiteMinder übernimmt keine Haftung in Bezug auf einen Anspruch auf Schadloshaltung gemäß Abschnitt 15.1, es sei denn, der Kunde erfüllt die folgenden Bedingungen:

  1. Sobald der Kunde von einem Anspruch auf Schadloshaltung Kenntnis erlangt hat, und in jedem Fall innerhalb von 5 Werktagen, muss er SiteMinder schriftlich darüber benachrichtigen und Einzelheiten zu diesem Anspruch auf Schadloshaltung darlegen;
  2. Der Kunde darf keine Haftung anerkennen; und
  3. Der Kunde muss SiteMinder nach eigenem Ermessen vollständig das Recht übertragen, gegen Ansprüche vorzugehen oder einen Vergleich zu schließen.

16. Streitigkeiten

16.1

Streitbeilegung vor einem Rechtsstreit

Die Parteien müssen die folgenden Bestimmungen ausschöpfen, bevor sie ein Gerichtsverfahren einleiten:

  1. Wenn eine Streitigkeit entsteht, muss die Streitpartei die andere Partei schriftlich darüber benachrichtigen und dabei detailliert die Art der Streitigkeit darlegen.
  2. Die Parteien müssen angemessene Anstrengungen unternehmen, um die gemäß Abschnitt gemeldete Streitigkeit durch Verhandlungen zwischen je einer leitenden Führungskraft beider Parteien beizulegen.
  3. Wenn die leitenden Führungskräfte der Parteien eine Streitigkeit nicht innerhalb von 20 Werktagen nach Bekanntgabe der Streitigkeit beigelegt haben, kann jede Partei die zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, die sie zur Streitbeilegung für notwendig erachtet, einschließlich der Einleitung eines

16.2

Einstweiliger Rechtsschutz

Nichts in diesem Abschnitt 16 hindert eine Partei daran, jederzeit einen dringenden einstweiligen Rechtsschutz bei einem Gericht zu beantragen.

17. Allgemeines

17.1

Keine Abtretung

  1. Wenn der Kunde seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung abtreten, übertragen oder verändern möchte, muss er zunächst die vorherige schriftliche Zustimmung von SiteMinder einholen, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf.
  2. SiteMinder kann seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden abtreten, übertragen oder verändern.

17.2

Kontrollwechsel

Wenn es in Bezug auf den Kunden zu einem Kontrollwechsel kommt und der neue Verantwortliche ein Konkurrent von SiteMinder ist oder eine wesentliche Bedrohung für das Geschäft von SiteMinder darstellt, oder wenn der Kunde die Unterkunft verkauft, kann SiteMinder die Vereinbarung und die Bereitstellung von Demand Plus und den Diensten durch vorherige schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen.

17.3

Mitteilungen

  1. Eine Mitteilung oder andere Nachricht, die von einer Partei an eine andere übermittelt werden muss oder kann, muss schriftlich und in englischer Sprache erfolgen.
  2. Eine Mitteilung oder andere Nachricht gilt als übermittelt:
    1. bei persönlicher Zustellung sofort nach der Zustellung;
    2. bei Postversand am zweiten Werktag nach der Aufgabe; und
    3. bei E-Mail-Versand am Versanddatum, es sei denn, der Empfänger kann nachweisen, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde.

17.4

Geltendes Recht und Gerichtsstand

Die Vereinbarung unterliegt den folgenden Gerichtsständen, deren ausschließlicher Zuständigkeit sich die Parteien unterwerfen:

  1. London, Vereinigtes Königreich, wenn der Kunde seinen Hauptsitz in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika hat;
  2. Dallas, Texas, wenn der Kunde seinen Hauptsitz in den USA, Kanada, Mittel- oder Südamerika hat; und
  3. New South Wales, Australien, wenn der Kunde seinen Hauptsitz irgendwo anders auf der Welt hat.

17.5

Weitere Zusicherungen

Jede Partei muss zu jeder Zeit alles tun (einschließlich der Ausfertigung aller Dokumente), das notwendig oder wünschenswert ist, um der Vereinbarung volle Wirksamkeit zu verleihen.

17.6

Änderungen

Die Vereinbarung kann nur durch schriftliche Vereinbarung angepasst oder geändert werden.

17.7

Rechtsanwälte

Jeder Anwalt und jede andere Person, die die Vereinbarung im Namen einer Partei unterzeichnet, garantiert, dass er oder sie über die volle und ordnungsgemäße Befugnis dazu verfügt und keine Kenntnis von einem Widerruf oder einer Aussetzung der entsprechenden Vollmacht oder sonstigen Genehmigung hat.

17.8

Gesamtheit der Vereinbarung

Die Vereinbarung:

  1. stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar; und
  2. ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Nachrichten der Parteien oder im Namen der Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung.

17.9

Kein Vertrauen auf Garantien und Zusicherungen

Mit dem Abschluss der Vereinbarung erkennt jede Partei Folgendes an:

  1. Sie hat sich nicht auf eine Garantie oder Zusicherung (ob mündlich oder schriftlich) in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung verlassen, außer auf die ausdrücklich in der Vereinbarung angegebenen; und
  2. Sie hat sich in Bezug auf den Gegenstand der Vereinbarung ausschließlich auf ihre eigenen Nachforschungen verlassen.

17.10

Fortbestand

Jede Entschädigung bleibt zusätzlich zu den Vereinbarungen, Bedingungen und Bestimmungen, die nach Ablauf oder Kündigung der Vereinbarung wirksam werden können, in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

17.11

Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil der Vereinbarung rechtlich nicht durchsetzbar sein, gilt dieser nicht als Teil der Vereinbarung. Der Rest der Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft.

17.12

Zusammenführungsausschluss

Durch nichts in der Vereinbarung werden Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe, die eine Partei zu irgendeinem Zeitpunkt gegenüber einer anderen Partei oder einer anderen Person haben kann, zusammengeführt, gelöscht, verschoben, gemindert oder anderweitig nachteilig beeinflusst.

17.13

Zustimmung

Außer bei der Erteilung der Zustimmung zur Abtretung gemäß Abschnitt 17.1 kann SiteMinder, wo die Vereinbarung SiteMinder das Recht oder die Befugnis einräumt, in Bezug auf eine Angelegenheit im Rahmen der Vereinbarung zuzustimmen oder zu genehmigen, nach eigenem Ermessen jede Zustimmung oder Genehmigung verweigern oder die Zustimmung oder Genehmigung bedingt oder bedingungslos erteilen. Die um Zustimmung oder Genehmigung ersuchende Partei muss alle Bedingungen erfüllen, die SiteMinder für seine Zustimmung oder Genehmigung zur Bedingung macht.

17.14

Beziehung

Die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung kein Partnerschafts- oder Arbeitsverhältnis, kein Franchise-, Joint-Venture- oder Agenturverhältnis begründet und dass SiteMinder ein unabhängiger Vertragspartner ist.

17.15

Verzichtsausschluss

Eine Verzögerung oder eine Unterlassung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsbehelfs, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergibt, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte, Befugnisse oder Rechtsbehelfe durch diese Partei. Jeder Verzicht muss schriftlich erfolgen und von der Partei, die den Verzicht gewährt, unterzeichnet werden. Er ist nur in dem in diesem Verzicht festgelegten Umfang wirksam.

– ENDE DER BEDINGUNGEN –